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AD Hagen
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Ausbreitung des Corona-Virus, Ergänzung zur internen Email vom Mittwoch, 11.03.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie durch die 4. Schulmail vom 13.03.2020 um 13.33 Uhr bekannt gegeben wurde, wird der Unterricht aus prophylaktischen Gründen bis zum Beginn der Osterferien ruhen.

Weitere Informationen können über den nachfolgenden Link aufgerufen werden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

Zitat aus der Schulmail Nr. 4:

 

ÜBERGANGSREGELUNGDamit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

2. Not-Betreuungsangebot [am Albrecht-Dürer-Gym. für die Klassen 5 und 6]

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.“

 

Sollten Sie das Angebot zur Notbetreuung wahrnehmen wollen, melden Sie sich bis Sonntag, 19 Uhr bei unserer Erprobungsstufenkoordinatorin Frau Neumann unter
christine.neumann@ad-hagen.de.

 

Für die Durchführung zentraler Prüfungen wie dem Abitur ergeben sich bis zum jetzigen Zeitpunkt die folgenden Regelungen, Zitat aus der Schulmail Nr. 4:

 

„3. Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc.

a) Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe und an Beruflichen Gymnasien

Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.“

 

Mit dem Ruhen des Schulbetriebs sind auch alle Veranstaltungen im Zusammenhang mit Schule abgesagt. Das betrifft konkret folgende Termine:

– Schulkonferenz am 17.03.2020
 23.03. Vortrag für Jg. 5 und 6
– 24.03. Boys´and Girls´ Day
– 30./31.03. Marienhof-Exkursion 7a und b
– 31.03. Informationsveranstaltung zur Differenzierung für den aktuellen Jahrgang 7
– ab 01.04. Sorpe-Fahrt des Q 1-Bi-Lks

Über weitere Entwicklungen wird die Schulgemeinde über Emails und Eintragungen auf der Homepage auf dem Laufenden gehalten.

 

Mit freundlichen Grüßen
Marc Backhaus

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kommissarischer Schulleiter

 

 

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